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   BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 80/82   

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BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 80/82 (https://dejure.org/1983,18282)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1983 - 5b RJ 80/82 (https://dejure.org/1983,18282)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 (https://dejure.org/1983,18282)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 80/82
    Allein der Umstand, daß eine Tätigkeit nur eine relativ kurze Einweisung voraussetzt, nötigt das Tatsachengericht noch nicht, die durch die tarifliche Einstufung nahegelegte qualitative Bewertung in Frage zu stellen und Beweis darüber zu erheben, ob womöglich qualitätsfremde Merkmale die tarifliche Einstufung bewirkt haben könnten (vgl BSG-Urteil vom 15. Juli 1982, 5b RJ 86/81).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Das Vorliegen von qualitätsfremden Gründen, die für die tarifvertragliche Einstufung der betreffenden Tätigkeit bestimmend gewesen sein könnten, hat er jedoch jeweils nur in Fällen verneint, wo es an konkreten entgegenstehenden Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts oder entsprechenden Revisionsangriffen der Beklagten mangelte (vgl BSG, Urteile vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86 und 90/81 -, vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82, 46 und 68/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 115, 116, BSG, Urteil vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -, BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 164).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

    Der erkennende Senat hat abweichend von dem angefochtenen Urteil mehrmals entschieden, daß die bei der Deutschen Bundesbahn in der Lohngruppe IV Beschäftigten grundsätz- lich als Facharbeiter zu beurteilen sind (s die Urteile vom 1. Februar 1984 in SozR 2200 § 1246 Nrn 115 und 116 sowie die Urteile vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - und 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 -).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Der 5. Senat hat entschieden, daß diese Einstufung - dh, die Einordnung der Beamtentätigkeiten (soweit sie von Arbeitnehmern ausgeübt werden) in eine Facharbeitergruppe - den Arbeitnehmern, die diese Tätigkeit ausüben, Berufsschutz als Facharbeiter vermittelt, da die Einstufung weder wegen äußerer Belastungen, noch aus sozialen Erwägungen erfolgt, sondern durch die Verantwortung bestimmt sei, die die Wahrnehmung eines Beamtendienstpostens mit sich bringe (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 111 ; Nr. 115 S 368 ; Nr. 116 ; Nr. 122 und Nr. 123 ; Nr. 164 ; ferner die unveröffentlichten Urteile vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - ; vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 90/81 - ; vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - ; vom 28. März 1984 - 5b RJ 88/83 - ; vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 12/88 - ).
  • BSG, 28.03.1984 - 5b RJ 88/83
    Wie der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 1. Februar 198" entschieden hat, kann ein ehemaliger Rangierleiter mit dem Berufsschutz eines Facharbeiters im Rahmen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und dem dazu entwickelten sogenannten Mehrstufenschema allenfalls auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zur Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs zählen (zur Verweisung bei derartigen Tätigkeiten der Lohngruppe IV vgl auch Urteile des Senats vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82, 5b RJ ü6/83 und 5b RJ 68/83 -).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 50/83

    Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf - Beanstandung bereits entrichteter

    1. Dezember 1983 - 5b RJ 80/82 - und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5b RJ 80/83).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 46/83
    Entscheidungen des erkennenden Senats in den Sachen 5b RJ 11ü/82 und 5b RJ 80/82 vom heutigen Tage vollinhaltlich Bezug genommen.
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 68/83
    Insoweit wird auf die Begründung der Entscheidungen des erkennenden Senats vom heutigen Tage in den Sachen 5b RJ 11ü/82 und 5b RJ 80/82 vollinhaltlich Bezuggenommen; Die demnach in der Rechtsprechung des BSG anerkannte Vermutung, daß im allgemeinen nur solche Arbeiter wie Facharbeiter entlohnt werden, die auch qualitative Arbeiten wie ein Facharbeiter leisten, hätte das LSG auch zugunsten des Klägers gelten lassen müssen.
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